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Patientenrechte
Wir nehmen unsere Patienten ernstWir respektieren jeden Menschen in seiner Individualität. Entscheidungen treffen wir mit unseren Patienten gemeinsam. Teilen Sie uns bitte Ihre Erwartungen mit. Eine offene Gesprächskultur mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist uns wichtig. Sie sollen sich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Fragen Sie unbesorgt nach, wenn Ihnen etwas nicht klar ist. Wir nehmen uns gerne Ihrer Fragen an.In der Patientenverordnung regelt der Regierungsrat die Rechte und Pflichten der Parteien. Nachfolgend stellen wir Ihnen einzelne Themen vor. Die vollständige Verordnung können Sie auf der rechten Seite unter Infos abrufen. Wir geben Ihnen auf Wunsch auch gerne einen Ausdruck ab. Weitere, ausführlichere Informationen können Sie auch der nebenstehenden Broschüre «Information für Patienten» entnehmen. |
Besuch:Sie haben das Recht, Besuche zu empfangen oder sich zu verbitten. Als Eltern dürfen Sie Ihre Kinder jederzeit besuchen, sofern der Spitalbetrieb nicht unverhältnismässig behindert wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Besuchsrecht jedoch eingeschränkt werden. |
Aufklärung:Sie haben das Recht, von der Ärzteschaft sorgfältig, verständlich und wahrheitsgetreu aufgeklärt zu werden über alle mit Ihrem Leiden zusammenhängenden Fragen. |
Mitwirkung:Als Patient sind Sie gebeten, das Personal in seinen Anstrengungen zu unterstützen sowie die notwendigen und nützlichen Auskünfte über sich und Ihre Umgebung zu geben. Neben der Kostenpflicht sind Sie gehalten, Anordnungen einzuhalten und Weisungen zu befolgen. |
Beschwerden:Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, mit etwas unzufrieden sind, können Sie sich beschweren. Oft lassen sich in einem offenen Gespräch Missverständnisse ausräumen. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Pflegeperson oder Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.Sie können sich aber auch schriftlich an die Spitaldirektion wenden. Wir nehmen auf Ihren Wunsch gerne mit Ihnen Kontakt auf oder antworten Ihnen mit einem Brief oder per Email. |
